Die Gutachten zu den "Marktlichen Auswirkungen des Telemedienangebotes (Bestand) und eines neuen Internet-Auftritts des Deutschlandradios einschließlich DRadio Wissen" sind am 27. November 2009 fristgemäß beim Hörfunkrat des Deutschlandradios eingegangen.
Den Hörfunkrat des Deutschlandradios haben insgesamt neun Stellungnahmen zu den beiden vorliegenden Telemedienkonzepten erreicht. Diese werden derzeit vom Aufsichtsgremium des Nationalen Hörfunks ausgewertet.
Der Hörfunkrat hat gemäß § 11f Abs. 5 Satz4, 2. Hs. RStV die aserto Kommunikationsanalysen und Beratung GmbH & Co. KG als Gutachterin zu den marktlichen Auswirkungen benannt.
Der Hörfunkrat hat am 10. September 2009 das Verfahren für den Drei-Stufen-Test des Telemedienkonzept zum neuen Internetauftritt des Deutschlandradios von Deutschlandradio eröffnet. Er hat dieses Telemedienkonzept zum neuen Internetauftritt zugleich auf dieser Seite veröffentlicht. Von diesem Tage an erhalten Dritte Gelegenheit, bis zum 6. November 2009, 24.00 Uhr, zu den Anforderungen des § 11f Abs. 4 Rundfunkstaatsvertrag (RStV) Stellung zu nehmen. Außerdem hat der Hörfunkrat gemäß § 11f Abs. 5 Satz4, 2. Hs. RStV die aserto Kommunikationsanalysen und Beratung GmbH & Co. KG als Gutachterin zu den marktlichen Auswirkungen benannt.
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