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Aktuelles: Drei-Stufen-Test zum neuen Internetauftritt eröffnet – Gutachter benannt

Hörfunkrat: Drei-Stufen-Test - Neuer Internetauftritt einschließlich DRadio Wissen

Der Hörfunkrat hat am 10. September 2009 das Verfahren für den Drei-Stufen-Test des Telemedienkonzept zum neuen Internetauftritt des Deutschlandradios von Deutschlandradio eröffnet. Er hat dieses Telemedienkonzept zum neuen Internetauftritt zugleich auf dieser Seite veröffentlicht. Von diesem Tage an erhalten Dritte Gelegenheit, bis zum 6. November 2009, 24.00 Uhr, zu den Anforderungen des § 11f Abs. 4 Rundfunkstaatsvertrag (RStV) Stellung zu nehmen. Außerdem hat der Hörfunkrat gemäß § 11f Abs. 5 Satz4, 2. Hs. RStV die aserto Kommunikationsanalysen und Beratung GmbH & Co. KG als Gutachterin zu den marktlichen Auswirkungen benannt.

Der Hörfunkrat entspricht hiermit § 11f Abs. 5 S. 1 RStV. Die Stellungnahmen sind per E-Mail an den Vorsitzenden des Hörfunkrates, Herrn Minister a.D. Dr. Erwin Vetter, unter der Adresse hoerfunkrat@dradio.de oder schriftlich per Post an die nachfolgende Adresse zu richten.

Deutschlandradio
Hörfunkrat - Gremienbüro
z. Hd. Herrn Minister a.D. Dr. Erwin Vetter
Vorsitzender des Hörfunkrates
Raderberggürtel 40
50968 Köln

Die Stellungnahmen können außerdem dem Gutachter aserto Kommunikationsanalysen und Beratung GmbH & Co. KG unmittelbar unter den Adressen blume@aserto.de und / oder harden@aserto.de oder schriftlich per Post an die nachfolgende Adresse übersandt werden.

aserto Kommunikationsanalysen und Beratung GmbH & Co. KG
z. Hd. Herrn Prof. Dr. Lars Harden oder z. Hd. Herrn Jan Blume
Kriegerstraße 44
30161 Hannover

Bei der Erstellung des Gutachtens wird die Firma aserto von ihren Partnern Frau Prof. Dr. Gabriele Siegert, Direktorin des Instituts für Publizistikwissenschaft und Medienforschung der Universität Zürich, sowie Herrn Rechtsanwalt Dr. Tobias Gostomzyk, Kanzlei Höcker (Köln/Hannover) unterstützt.

Die Mitglieder des Hörfunkrates sind zur Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen verpflichtet. Es wird gebeten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu kennzeichnen und auf sicherem Weg zu übermitteln (Einschreiben/Rückschein). Neben der vertraulichen Fassung sollte eine nicht-vertrauliche Fassung beigefügt werden.

Auch der Gutachter ist zur Vertraulichkeit verpflichtet. Er wird Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse weder im Gutachten ausweisen noch diese dem Hörfunkrat übermitteln.

Hierzu:
Telemedienkonzept neuer Internetauftritt Deutschlandradio

Pressemitteilung

Allgemeine Verfahrenshinweise finden Sie unten auf dieser Seite.

Am 24. Juli 2009 hat der Hörfunkrat von Deutschlandradio Gutachter aufgefordert, ihr Interesse an der Erstellung eines Gutachtens zu den marktlichen Auswirkungen des neuen Internetauftritts des Deutschlandradios zu bekunden. Gegenstand dieses Interessenbekundungsverfahrens war das nach § 11f Abs. 5 S. 4 Rundfunkstaatsvertrag (RStV) obligatorisch zu erstellende Gutachten. Das Verfahren endete am 12. August 2009 um 12 Uhr.

Hierzu auch:
Pressemitteilung zum Interessenbekundungsverfahren

Das Deutschlandradio führt aufgrund ausdrücklicher gesetzlicher Verpflichtung bereits einen ersten Drei-Stufen-Test für das bei Inkrafttreten des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag bestehende Telemedienangebot durch. Das Verfahren zum neuen Internetauftritt wird unabhängig davon durchgeführt.


Verfahrenshinweise

Anlass
Der am 1. Juni 2009 in Kraft getretene 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag verpflichtet die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, neue und veränderte Telemedienangebote einem besonderen Verfahren, dem Drei-Stufen-Test, zu unterziehen.

Nach § 11f Abs. 4 RStV hat das zuständige Gremium des Deutschlandradios, der Hörfunkrat, zu prüfen:

1. inwieweit das Angebot den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entspricht,

2. in welchem Umfang das Angebot in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb beiträgt und

3. welcher finanzielle Aufwand für das Angebot erforderlich ist.

Gutachten zu den marktlichen Auswirkungen
Im Rahmen des Drei-Stufen-Tests ist die Einholung eines externen Gutachtens zu den marktlichen Auswirkungen des Telemedienangebots obligatorisch. Zur Vorbereitung der Auswahl des Gutachters für den neuen Internetauftritt (DRadio Wissen, Deutschlandfunk und Deutschlandradio Kultur) hat der Hörfunkrat vom 24. Juli 2009 bis zum 12. August 2009 ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt.

Stellungnahmen Dritter
Im Laufe des Verfahrens müssen Dritte Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Hierfür sieht der Rundfunkstaatsvertrag eine Frist von mindestens sechs Wochen vor.

Entscheidung des Hörfunkrates
Der Hörfunkrat wird darüber beraten und entscheiden, ob das Telemedienangebot des Deutschlandradios den Anforderungen des Drei-Stufen-Tests genügt. Er wird das Ergebnis dieser Prüfung und in Auftrag gegebene Gutachten unter Wahrung von Geschäftsgeheimnissen auf dieser Internetseite bekanntgeben.


Kontakt

Für Rückfragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte an den Vorsitzenden des Hörfunkrates, Herrn Minister a.D. Dr. Erwin Vetter.

Anschrift:
Deutschlandradio-Gremienbüro
Raderberggürtel 40
50968 Köln

Tel.: 0221/3452112

 

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