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WIR ÜBER UNS

Aktuelles: Gutachter benannt

Hörfunkrat: Drei-Stufen-Test - Telemedienbestand

Der Hörfunkrat hat gemäß § 11f Abs. 5 Satz4, 2. Hs. RStV die aserto Kommunikationsanalysen und Beratung GmbH & Co. KG als Gutachterin zu den marktlichen Auswirkungen benannt.

Bereits am 20. August 2009 hat der Hörfunkrat das Telemedienkonzept zum Telemedienbestand von Deutschlandradio auf dieser Seite veröffentlicht. Seit diesem Tage haben Dritte Gelegenheit, bis zum 29. Oktober 2009, 24.00 Uhr zu den Anforderungen des § 11f Abs. 4 Rundfunkstaatsvertrag (RStV) Stellung zu nehmen. Der Hörfunkrat entspricht hiermit § 11f Abs. 5 S. 1 RStV. Die Stellungnahmen sind per E-Mail an den Vorsitzenden des Hörfunkrates, Herrn Minister a.D. Dr. Erwin Vetter, unter der Adresse hoerfunkrat@dradio.de oder schriftlich per Post an die nachfolgende Adresse zu richten.

Deutschlandradio
Hörfunkrat - Gremienbüro
z. Hd. Herrn Minister a.D. Dr. Erwin Vetter
Vorsitzender des Hörfunkrates
Raderberggürtel 40
50968 Köln

Die Stellungnahmen können außerdem dem Gutachter aserto Kommunikationsanalysen und Beratung GmbH & Co. KG unmittelbar unter den Adressen blume@aserto.de und / oder harden@aserto.de oder schriftlich per Post an die nachfolgende Adresse übersandt werden.

aserto Kommunikationsanalysen und Beratung GmbH & Co. KG
z. Hd. Herrn Prof. Dr. Lars Harden oder z. Hd. Herrn Jan Blume
Kriegerstraße 44
30161 Hannover

Bei der Erstellung des Gutachtens wird die Firma aserto von ihren Partnern Frau Prof. Dr. Gabriele Siegert, Direktorin des Instituts für Publizistikwissenschaft und Medienforschung der Universität Zürich, sowie Herrn Rechtsanwalt Dr. Tobias Gostomzyk, Kanzlei Höcker (Köln/Hannover) unterstützt.

Die Mitglieder des Hörfunkrates sind zur Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen verpflichtet. Es wird gebeten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu kennzeichnen und auf sicherem Weg zu übermitteln (Einschreiben/Rückschein). Neben der vertraulichen Fassung sollte eine nicht-vertrauliche Fassung beigefügt werden.

Auch der Gutachter ist zur Vertraulichkeit verpflichtet. Er wird Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse weder im Gutachten ausweisen noch diese dem Hörfunkrat übermitteln.

Hierzu:
Telemedienkonzept Bestand Deutschlandradio

Pressemitteilung

Allgemeine Verfahrenshinweise finden Sie unten auf dieser Seite.

Am 6. Juli 2009 hat der Hörfunkrat von Deutschlandradio Gutachter aufgefordert, ihr Interesse an der Erstellung eines Gutachtens zu den marktlichen Auswirkungen des bestehenden Telemedienangebots des Deutschlandradios zu bekunden. Gegenstand dieses Interessenbekundungsverfahrens war das nach § 11f Abs. 5 S. 4 Rundfunkstaatsvertrag (RStV) obligatorisch zu erstellende Gutachten. Das Verfahren endete am 31. Juli 2009 um 12 Uhr.

Hierzu auch:
Pressemitteilung zum Interessenbekundungsverfahren

Das Deutschlandradio plant derzeit einen weiteren Drei-Stufen-Test für einen veränderten Internetauftritt aus Anlass des beauftragten dritten Programms DRadio Wissen. Das Verfahren zum Telemedienbestand wird dessen ungeachtet und davon unabhängig fortgeführt.

Verfahrenshinweise

Anlass
Der am 1. Juni 2009 in Kraft getretene 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag verpflichtet die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten u.a. ihr bestehendes Telemedienangebot einem besonderen Verfahren, dem Drei-Stufen-Test, zu unterziehen.

Nach § 11f Abs. 4 RStV hat das zuständige Gremium des Deutschlandradios, der Hörfunkrat, zu prüfen:

1. inwieweit das Angebot den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entspricht,

2. in welchem Umfang das Angebot in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb beiträgt und

3. welcher finanzielle Aufwand für das Angebot erforderlich ist.

Gutachten zu den marktlichen Auswirkungen
Im Rahmen des Drei-Stufen-Tests ist die Einholung eines externen Gutachtens zu den marktlichen Auswirkungen des Telemedienangebots obligatorisch. Zur Vorbereitung der Auswahl des Gutachters für das bestehende Telemedienangebot des Deutschlandradios hat der Hörfunkrat vom 6. Juli bis zum 31. Juli 2009 ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt. In diesem Verfahren konnten Gutachter ihr Interesse an der Erstellung des medien-ökonomischen Gutachtens bekunden.

Stellungnahmen Dritter
Im Laufe des Verfahrens müssen Dritte Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Hierfür sieht der Rundfunkstaatsvertrag eine Frist von mindestens sechs Wochen vor.

Entscheidung des Hörfunkrates
Der Hörfunkrat wird darüber beraten und entscheiden, ob das Telemedienangebot des Deutschlandradios den Anforderungen des Drei-Stufen-Tests genügt. Er wird das Ergebnis dieser Prüfung und in Auftrag gegebene Gutachten unter Wahrung von Geschäftsgeheimnissen auf dieser Internetseite bekanntgeben.


Kontakt

Für Rückfragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte an den Vorsitzenden des Hörfunkrates, Herrn Minister a.D. Dr. Erwin Vetter.

Anschrift:
Deutschlandradio-Gremienbüro
Raderberggürtel 40
50968 Köln

Tel.: 0221/3452112






 

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