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WIR ÜBER UNS

Gründung des Deutschlandradio

Entstanden ist Deutschlandradio in Folge der deutschen Wiedervereinigung, die eine Neuordnung und Zusammenführung der Rundfunksysteme von BRD und DDR erforderlich machte. Denn die Vorläufersender hatten mit dem 3. Oktober 1990 ihre verfassungsrechtliche Grundlage und damit ihre ursprüngliche Aufgabe verloren.

Weder der RIAS konnte mit der Aufhebung des Vier-Mächte-Status Berlins seine Legitimation aufrecht erhalten, auf deutschem Boden als amerikanische Rundfunkanstalt zu senden, noch konnte dem DLF der im Grundgesetz verankerte Wiedervereinigungsauftrag länger zu Gute gehalten werden.

Daher war fraglich, ob die Sender aufgelöst oder auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt werden sollten. Neben zahlreichen Widerständen, die es zu überwinden galt, wurde vor allem die Frage diskutiert, wie ein nationaler Hörfunkanbieter in das bestehende Rundfunksystem der Bundesrepublik integriert werden könnte.

Dabei erschien zunächst der Zusammenschluss von RIAS und Deutschlandfunk nahe liegend. Um den Einwand zu entkräften, dass ein nationaler Hörfunk seinem Anliegen nicht ohne Berücksichtigung eines Ostsenders gerecht werden könnte, wurde der im Osten angesiedelte Deutschlandsender Kultur mit in die Überlegungen zur Gründung eines nationalen Hörfunks einbezogen.

Durch die unterschiedliche Interessenlage aller beteiligten Instanzen (Bund, Länder, ARD, ZDF) gestaltete sich der Gründungsprozess jedoch äußerst kompliziert. Nach langen Verhandlungen konnten sich ARD, ZDF, Bund, Länder und die drei beteiligten Hörfunksender schließlich auf das modifizierte Modell einer Körperschaft des öffentlichen Rechts einigen, das durch die Instanzen Intendant, Verwaltungs- und Hörfunkrat geprägt ist. Als Intendant des Deutschlandradio wurde Ernst Elitz gewählt.

Neben der schwierigen Suche nach einer angemessenen Rechtsform für den neu zu etablierenden Sender wurde auch lange nach einem geeigneten Namen für die Körperschaft geforscht. "Radio Deutschland", "Deutscher Hörfunk", "Deutsches Radio" - so lauteten diesbezügliche Vorschläge, wobei sich bekanntermaßen der Name "Deutschlandradio" durchsetzen konnte.

Weil die Ausstattung mit UKW-Frequenzen nicht mehr Kapazität bot, wurde darüber hinaus beschlossen, dass der nationale Hörfunk künftig nur über zwei Programme verfügen sollte. Vom ursprünglich geplanten dritten nationalen Hörfunkangebot, einem klassischen Musikprogramm, wurde damals Abstand genommen. Der Standort in Köln sollte bleiben und ein Programm, gestaltet von den Mitarbeitern von RIAS und DS Kultur mit Sitz in Berlin, neu entwickelt werden.

Auch die Namensgebung der beiden Programme des Deutschlandradio gestaltete sich schwierig. Erst einigen musste man sich auf den Namen des in der deutschen Hauptstadt ansässigen Kulturprogramms "DeutschlandRadio Berlin" (heute Deutschlandradio Kultur). Allgemeiner Konsens war hingegen, dass der bereits seit 30 Jahren bekannte Name "Deutschlandfunk" für das Kölner Informationsprogramm beibehalten werden sollte.

Nach dieser in der Bund-Länder-Grundsatzeinigung am 25. Juni 1992 beschlossenen Organisation dauerte es noch eineinhalb Jahre, bis die nötigen Staatsverträge ausgearbeitet und von allen 16 Länderparlamenten angenommen wurden. Am 1. Januar 1994 traten sie in Kraft. Von nun an konnte Deutschlandradio mit seinen beiden werbefreien und bundesweiten Programmen Deutschlandfunk und Deutschlandradio Kultur (ehemals DeutschlandRadio Berlin) auf Sendung gehen.

 

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