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WIR ÜBER UNS: RUNDFUNKBEITRAG

Der neue Rundfunkbeitrag - klare Regeln, vereinfachte Verfahren

Dr. Willi Steul, Intendant des Deutschlandradios (Bild: Deutschlandradio - Bettina Fürst-Fastré)

Deutschlandradio-Intendant Dr. Willi Steul über den neuen Rundfunkbeitrag

Mit der Einführung des neuen Rundfunkbeitrages ab 1. Januar 2013 erreichen uns beim Deutschlandradio verständlicherweise viele Fragen. Intendant Dr. Willi Steul beantwortet die drängendsten und erklärt, warum das neue Beitragssystem für die meisten Hörerinnen und Hörer Vorteile bringt - spricht aber auch offen Nachteile an.

Interview vom 10.12.2012

Zum Jahreswechsel wird die Rundfunkgebühr auf einen Rundfunkbeitrag umgestellt. Die gerätebezogene Abgabe entfällt zugunsten eines Pauschalbetrags von weiterhin 17,98 Euro nach dem Prinzip: eine Wohnung - ein Beitrag. Warum ist es nicht beim alten System geblieben?

Die bisherige Gebühr war an die Anzahl der Geräte in einem Haushalt geknüpft. Diese Situation entspricht nicht mehr dem aktuellen Stand der technischen Entwicklung. Heute kann man neben den traditionellen Empfangsgeräten auch über einen Laptop oder über ein Smartphone Radio und Fernsehen empfangen, und wer weiß, was die digitale Entwicklung in Zukunft noch ermöglichen wird. Die Geräte sind nicht mehr der richtige Bezugspunkt für die Ermittlung der Rundfunkgebühr. Bei der jetzigen Umstellung spielt es keine Rolle, wie viele Geräte in der Wohnung sind. Denn jetzt heißt es: Eine Wohnung - ein Beitrag. Der Rundfunkbeitrag sorgt so für klare Regeln. Im Übrigen: Für 90 Prozent aller Bürgerinnen und Bürger ändert sich nichts, sie zahlen genauso viel wie vorher. Einige sogar weniger, denn Familien, WGs und nichteheliche Lebensgemeinschaften zahlen künftig nur einen Beitrag, ganz egal, wie viele Personen in einer Wohnung leben. Die Gerätezählerei hat ein Ende, Mehrfachbelastungen entfallen.

Betroffen sind sicherlich die Bürgerinnen und Bürger, die nur ein Radiogerät angemeldet haben. Sie zahlten bisher 5,76 Euro und werden nicht begeistert sein, wenn sie zum Jahreswechsel auch den vollen Beitrag bezahlen müssen. Was antworten Sie ihnen?

Die Reform macht vieles gerechter, auch wenn wenige Einzelne mehr bezahlen müssen. Das ist in der Tat ein Wermutstropfen. Wir wissen das und können den Ärger auch verstehen. Ich gebe aber zu bedenken, dass nicht der öffentlich-rechtliche Rundfunk selbst die Höhe des Beitrags festlegt. Er wird von der unabhängigen "Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs" (KEF) ermittelt und als Empfehlung den Ministerpräsidenten der Länder übergeben. Die Landesparlamente, die darüber entscheiden, haben dabei die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zu beachten, das eine nicht-staatliche Finanzierung und eine Bestandsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks festgeschrieben hat. ARD, ZDF und Deutschlandradio setzen demnach ein von den Landesparlamenten beschlossenes Gesetz um.

Einige der Hörerinnen und Hörer der Programme Deutschlandfunk, Deutschlandradio Kultur und DRadio Wissen haben sich bewusst gegen das Fernsehen entschieden, weil sie ausschließlich auf hochqualitative Programmangebote setzen. Sie sehen sich jetzt in Haftung genommen für Programme, an denen sie gar nicht interessiert sind - und empfinden das als ungerecht.

Einige unserer Hörerinnen und Hörer argumentieren, dass sie nur für das bezahlen möchten, was sie auch nutzen. Doch gerade die mit hohen Kosten verbundenen Hörfunkangebote wie Hörspiele, Konzertübertragungen oder Radiofeatures lassen sich nicht annähernd allein von denjenigen finanzieren, die diese Programme auch tatsächlich einschalten. Daher greift diese Argumentation einfach zu kurz. Die Idee des öffentlich-rechtlichen Rundfunks besteht darin, ein vielfältiges, qualitativ hochwertiges Gesamtangebot für alle zu gestalten. Erst auf der Grundlage dieses Solidargedankens wird es beispielweise auch möglich, Sendungen anzubieten, die nur für eine Minderheit interessant sind.

Sie sprechen damit die Legitimation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an ...

Genau, er nimmt die gesamtgesellschaftliche Aufgabe der Information, Bildung und Kultur wahr - das gilt ganz besonders für die Programme des Deutschlandradios. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk setzt auf gesellschaftlichen Zusammenhalt, weil alle Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls gemeinsam zur Finanzierung beitragen, analog zur Finanzierung von Schulen, Krankenhäusern, Theatern oder Bibliotheken. Das Fundament dafür wurde nach dem Zweiten Weltkrieg gelegt. Westdeutschland führte ein Rundfunkmodell nach britischem Vorbild ein: wirtschaftlich unabhängig und staatsfern organisiert - der erste Schritt und die Voraussetzung für eines der vielfältigsten Mediensysteme der Welt. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk garantiert frei zugängliche Information für alle, überall in Deutschland, und bietet damit die Grundlage für Meinungsvielfalt und für Demokratie.

Wer kann sich von der Zahlung befreien lassen?

Wer wenig Geld hat und bestimmte staatliche Sozialleistungen wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter erhält, kann sich auf Antrag vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Menschen mit Behinderung, denen das Merkmal 'RF' im Schwerbehindertenausweis zuerkannt wurde, leisten einen ermäßigten Beitrag und zahlen nur ein Drittel. Taubblinde Menschen sind selbstverständlich wie bisher auch befreit.
Und wir wollen dem Gesetzgeber vorschlagen, dass die Bewohner von Pflegeheimen keinen Rundfunkbeitrag zahlen müssen, weil sie aufgrund ihrer gesundheitlichen Einschränkungen nachhaltig betreut werden müssen. Pflegeheime sollen deswegen bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Gesetzgeber diese Problematik im Rahmen der Evaluation abschließend gelöst hat, als Gemeinschaftsunterkünfte behandelt werden.

Im Zuge der Umstellung auf den neuen Rundfunkbeitrag wird in der Presse Kritik laut. Ein Kritikpunkt lautet: Durch die Umstellung steigen die Einnahmen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Was antworten Sie den Kritikern?

Der neue Rundfunkbeitrag soll die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks langfristig stabilisieren und nicht zu Mehreinnahmen führen. Erst wenn die Reform umgesetzt ist, lassen sich Mehr-oder Mindereinnahmen ermitteln. Die KEF wird auf der Basis dieser Ergebnisse und des gemeldeten Finanzbedarfs von ARD, ZDF und Deutschlandradio Empfehlungen aussprechen, ob die Höhe des Beitrags eventuell angepasst werden muss. Sollten sich die Beitragseinnahmen besser entwickeln als von der KEF prognostiziert, werden diese Mittel auf die nächste Periode übertragen, sodass der Beitrag abgesenkt werden könnte.

Was bedeutet der neue Rundfunkbeitrag finanziell für das Deutschlandradio?

Wie auch zuvor erhält das Deutschlandradio nur einen Teil des gesamten Rundfunkbeitrags - genau wie auch vorher 39 Cent. Das ist eine finanzielle Bestandssicherung für die Qualitätsangebote unserer drei Programme, die viele unser Hörerinnen und Hörer ja als unverzichtbar ansehen.
Es ist uns bewusst, dass dieser Rundfunkbeitrag und auch die vorherige Rundfunkgebühr ein großes Privileg für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bedeuten. Ohne den Beitrag der Bürgerinnen und Bürger könnten wir nicht unsere drei so hochwertigen Programme betreiben. Wir hoffen sehr, dass unsere Hörerinnen und Hörer dem Deutschlandradio und seinen drei Programmen trotz aller Kritik auch weiterhin gewogen bleiben.

Die Fragen stellte Anne Schiwek, Kommunikation Deutschlandradio

Die wichtigsten Informationen zum neuen Rundfunkbeitrag finden Sie unter
www.rundfunkbeitrag.de

 

Der neue Rundfunkbeitrag ist da. Für alle Bürger gilt: eine Wohnung - ein Beitrag mehr

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