Die Politik darf auf die Höhe der Rundfunkgebühren weiterhin keinen unmittelbaren Einfluss ausüben. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht. Damit waren Klagen von ARD, ZDF und Deutschlandradio gegen die Bundesländer erfolgreich. Die öffentlich-rechtlichen Anstalten sowie die beklagten Ministerpräsidenten begrüßten den Richterspruch.
Beitrag vom 11. September 2007
Die Festlegung der seit April 2005 geltenden Rundfunkgebühren verletze die Sender in ihrem Grundrecht auf Rundfunkfreiheit, heißt es in der Entscheidung. Zwar dürfe der Gesetzgeber unter bestimmten Voraussetzungen von dem Votum der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) abweichen, erklärte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, in Karlsruhe. Jedoch seien diese im aktuellen Streit nicht gegeben. Die Festsetzung der Rundfunkgebühr müsse frei von programmlichen und medienpolitischen Zielsetzungen sein. (MP3-Audio, Bericht von Gudula Geuther)
Die KEF hatte eine Erhöhung der Rundfunkgebühren um 1,09 Euro vorgeschlagen. Die Regierungschefs der Länder blieben aber erstmals unter dem genannten Satz und bewilligten nur eine Anhebung um 88 Cent auf 17,03 Euro im Monat. Zur Begründung verwiesen sie auf die gesamtwirtschaftliche Lage und nach ihrer Ansicht nicht erschlossene Sparpotenziale. Die Kläger sahen darin einen Verstoß gegen das Karlsruher Rundfunkurteil aus dem Jahr 2004, das zur Einrichtung der KEF geführt hatte.
Obwohl Karlsruhe die bis heute gültige Festsetzung der Rundfunkgebühren für grundgesetzwidrig erklärte, ändert sich an deren Höhe vorerst nichts. Da die neue Gebührenperiode schon am 1. Januar 2009 beginne, erscheine es verfassungsrechtlich hinnehmbar, bis dahin von einer Neufestsetzung abzusehen, heißt es in dem Urteil. Allerdings brachte das Gericht einen Ausgleich für die Mindereinnahmen ins Gespräch.
Der ARD-Vorsitzende Fritz Raff und ZDF-Intendant Markus Schächter hoben unmittelbar nach Verkündung der Entscheidung im Bundesverfassungsgericht hervor, damit seien Rechtssicherheit geschaffen und die Zukunft der Sender im digitalen Zeitalter gesichert worden. Die Verwaltungs- und Betriebsdirektorin des Deutschlandradios, Karin Brieden, betonte, die Entscheidung sichere die Finanzierung und die Zukunft des Senders. Darüber hinaus habe das Gericht betont, dass die Progamme von Deutschlandfunk und Deutschlandradio Kultur unverzichtbar blieben.
Die Regierungschefs von Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg, Kurt Beck (SPD) und Günther Oettinger (CDU) begrüßten den aus ihrer Sicht vom Gericht gestärkten Spielraum des Gesetzgebers. Oettinger stellte zugleich klar, dass die nächste Gebührenerhöhung ab 2009 noch einmal auf der Grundlage des bisherigen Verfahrens erfolgen werde. Dessen von den Ministerpräsidenten angestrebte Neuordnung solle dann in Ruhe erfolgen und erst für die übernächste Gebührenrunde gelten.
SPD-Chef Beck begrüßte, dass die Länder nach dem Richterspruch nicht bloße Notare der KEF-Empfehlungen seien. Andererseits dürfe aber die Gebührenfestsetzung auch nicht die Balance zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Sendern gefährden
Das Urteil im Wortlaut ist auf der Internet-Seite des Bundesverfassungsgerichts nachzulesen, die Stellungnahme des Deutschlandradios bei dradio.de.
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